AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer TP Music DJ Service finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. ALLGEMEINES
Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.
2. ANGEBOTE UND ABSCHLUSS
Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn TP Music DJ Service eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Zusagen gemäß Fernabgabegesetz wie über WhatsApp, Email bedürfen keine weitere Schriftform.
2.1 Anfragen und Terminblockierung
Wird bei einer Anfrage ein Termin auf Kundenwunsch geblockt bleibt dieser 7 Tage unentgeltlich erhalten.
Erst nach 7 Tagen wenn der Anfragesteller sich nicht meldet und TP Music nicht mitteilt das die Blockierung aufgehoben werden kann ist der Anfragesteller verpflichtet eine Blockierungsgebühr zu bezahlen diese richtet sich nach Höhe es abgelehnten Auftrages nach den vereinbarten 7 Tagen. Bei einer nicht zustande kommenden buchung ist innerhalb von 7 Tagen TP Music in schriftlicher Form, per E-Mail via WhatsApp oder Telefonisch zu informieren.
3. LEISTUNGEN
TP Music DJ Service bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Begleitung der vereinbarten Veranstaltung als DJ laut Angebot
(2) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(3) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(4) Lieferung von weiterem Equipment wie z.B. Beamern und Fotoboxen.
4. ANMELDUNG UND LIZENZZAHLUNG AN DIE GEMA
prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA.
Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA Homepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstage ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.
5. AUFTRAGSSTORNIERUNG
Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
bei DJ Buchung
-bei einer Stornierung
365 Tage vor Event: 100 EUR
180 Tage vor Event: 50% der Nettokosten
90 Tage vor Event: 80% der Nettokosten
30 Tage vor Event 100% der Nettokosten.
6. AUFTRAGSSTORNIERUNG DURCH TP MUSIC DJ SERVICE
ein Rücktritt seitens TP Music DJ Service ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. Oder im Persönlichen Umfeld In diesem Falle wird durch TP Music DJ Service das bestmögliche versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Kann aber nicht garantiert werden. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.
7. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form und nachweislich binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei TP Music DJ Service anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
8. LEISTUNGSVERZUG
die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort am Tag der Veranstaltung zu entrichten, es sei den es sind Zahlungen auf Rechnung binnen 14 Tage vereinbart worden.
Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt TP Music DJ Service ist berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. VERPFLEGUNG DES DJs und weitere MADer Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ und gegebenenfalls den Mitarbeiter am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)sowie angemessene Speisen unentgeltlich bereitzustellen.
10. BEREITSTELLUNG VON PARKMÖGLICHKEITEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
11. GEWÄHRLEISTUNG EINES WITTERUNGSBESTÄNDIGEN STANDORTES FÜR DEN DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte am Veranstaltungstag kein Platz, der die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes Arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags fällig, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, spätestens 2 Monate vor Event auf das, auf dem Angebot angegeben Konto zu überweisen sind. Nach der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag minus Anzahlung. Der Restbetrag ist dann mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen auf das in der Rechnung angegeben Konto zu überweisen.
12.1 GAGENBERECHNUNG
Die Gage wird zusammengesetzt aus DJ Spielzeit, Equipment, Entfernung, Location, Gästeanzahl und Sonderleistungen z. B. Fotobox.
Das jeweilige Angebot wird dann als Komplettpaket berechnet. Bis jeweils 7 Stunden, Unabhängig davon, ob es eine Hochzeit oder eine Geburtstagsfeier ist. Nach der 7 Stundenpauschale wird pro Stunde 50€ berechnet.
Für Veranstaltungen im größeren Rahmen ab 250 Gäste werden anders berechnet, da der Aufwand höher ist z. B. bei Firmenevents oder große Vereinsfeiern.
13. ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TP Music DJ Service und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
14. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. ÄNDERUNGEN DER AGB
Eine Änderung der AGB ist jederzeit möglich durch neue Angebote Erweiterungen oder Änderungen im Konzept.
Die vorab eingestellte AGB verliert dann die Gültigkeit und wird auch nicht mehr angewandt.
16. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
KONTAKT
Torsten Paulick-Cagalj
TP Music DJ Service NRW
Tel.: 0176-62736780
tp.music.nrw@gmail.com
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